Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qibaconnect, Lda., im Folgenden als „Qiba“ bezeichnet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Qiba und ihrem Vertragspartner. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur gültig, wenn sie von Qiba schriftlich anerkannt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen oder eines darauf basierenden Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte eine Lücke bestehen, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Eine wirksame Bestimmung, die an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt und den von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen am nächsten kommt, gilt als von Anfang an vereinbart. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Preislisten und Broschüren enthalten unverbindliche Informationen und Preisempfehlungen. Telefonisch erteilte Auskünfte sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Angebot bezeichnet werden. Angebote gelten 30 Tage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Vertragspartner es schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch bestätigt. Qiba bestätigt die Annahme des Angebots schriftlich, per Fax oder per E-Mail. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Inhalt dieser Bestätigung. Die Leistungen von Qiba sind in der Auftragsbestätigung abschließend aufgeführt. Qiba ist berechtigt, Änderungen an ihren Leistungen vorzunehmen, die zu Verbesserungen führen, sofern dies nicht zu einer Preiserhöhung führt.
Sämtliches mit dem Angebot geliefertes Material und alle Muster bleiben Eigentum von Qiba. Das Angebotsmaterial darf ohne vorherige Zustimmung von Qiba keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Angaben, die von Qiba als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und dienen lediglich der Maßbeurteilung.
Möchte der Vertragspartner eine Änderung der Auftragsbestätigung vornehmen, teilt Qiba ihm auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Leistungserbringung, die Fristen und die Preise hat. Qiba ist an ein Angebot zur Änderung der Leistung 30 Tage lang gebunden. Die Änderung gilt nicht für bereits gelieferte Produkte.
Qiba bietet seinem Vertragspartner die neuesten Technologien in Form von Standardprodukten oder individuell entwickelten und hergestellten Produkten (Hardware und Software) an. Darüber hinaus bietet Qiba Beratungsleistungen in Form von Planung, Support, Schulungen usw. an.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Projektberatung und -planung, Installations-, Einstellungs- und Konfigurationsarbeiten, Schulungen, Support usw. separat auf Zeit- und Materialbasis zu vergüten. Sofern Qiba nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis verspricht, stellen die Leistungen Handlungen im Rahmen des Auftragsrechts dar. Aufwendungen, beispielsweise Reisekosten, sind zusätzlich zu vergüten. Qiba ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte hinzuzuziehen.
Der Vertragspartner ist für die von Qiba festgelegten Systemvoraussetzungen verantwortlich. Erbringt Qiba Dienstleistungen, hat der Vertragspartner erforderlichenfalls mitzuwirken und sicherzustellen, dass das hierfür erforderliche Personal benannt und zur Verfügung gestellt wird. Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich. Verstößt der Vertragspartner gegen seine Mitwirkungspflichten, hat Qiba Anspruch auf Erstattung der ihr dadurch entstandenen Mehrkosten. Befindet sich der Vertragspartner in Abnahmeverzug, kann Qiba vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt, ist Qiba berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die unverzügliche Rückgabe der an ihn gelieferten Produkte an Qiba zu verlangen.
SSofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Qiba angegebenen Fristen als Richtwerte zu verstehen. Zugesagte Fristen verschieben sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb der Kontrolle von Qiba liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Epidemien, Unfälle und Krankheiten, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Lieferungen sowie behördliche Maßnahmen.
Fristen verschieben sich ebenfalls, wenn behördliche Formalitäten wie Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Leistungen, die der Vertragspartner vor der Lieferung zu erbringen hat (z. B. Zahlungen und die Stellung von Sicherheiten), sich verzögern oder wenn der Vertragspartner Änderungen an der Bestellung oder an den technischen Spezifikationen verlangt. Die Einhaltung einer Frist durch Qiba setzt in jedem Fall die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vertragspartner voraus. Im Falle einer von Qiba zu vertretenden verspäteten Lieferung oder Leistung ist der Vertragspartner verpflichtet, Qiba schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu gewähren. Wird diese Nachfrist aus Gründen überschritten, die Qiba zu vertreten hat, ist der Vertragspartner berechtigt, auf die Nacherfüllung zu verzichten. Dies ist Qiba unverzüglich mitzuteilen. Teillieferungen sind möglich und müssen vom Vertragspartner abgenommen werden, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist. Sonstige Rechte des Vertragspartners aufgrund von Verzögerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Schadensersatz wegen verspäteter Leistung geltend zu machen.
Sofern zwischen den Parteien kein besonderer Erfüllungsort vereinbart wurde oder sich aus der Art der Leistung ergibt, erfolgt die Lieferung der Produkte am Sitz von Qiba. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware von Qiba auf den Vertragspartner über.
Sofern kein spezifisches Abnahmeverfahren vereinbart wurde, hat der Vertragspartner die Produkte unmittelbar nach Eintreffen oder Fertigstellung gründlich auf alle Verwendungszwecke hin zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich unter detaillierter Beschreibung anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner dies, gelten die Produkte hinsichtlich aller ihrer Funktionen als mangelfrei, die Lieferung gilt als abgenommen und der Vertrag als erfüllt. Im Hinblick auf die Softwareentwicklung durch Qiba gilt ein Produkt unter anderem auch dann als abgenommen, wenn der Vertragspartner nach Fertigstellung der Arbeiten und trotz entsprechender Aufforderung durch Qiba die Durchführung eines Abnahmetests oder die Bestätigung der Abnahme verweigert oder wenn die Software produktiv genutzt wird.
Die Gewährleistungsfrist für Mängel aufgrund von Materialfehlern, Konstruktionsfehlern oder nachweislich unsachgemäßer Ausführung im Rahmen der Softwareentwicklung beträgt sechs Monate für Hardware und ein Jahr für Software. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Versand der Lieferung durch Qiba (bei Hardware oder Standardsoftware) bzw. mit der Abnahme der Software durch den Vertragspartner (bei individuell entwickelter Software).
Hat der Vertragspartner das Produkt zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben, es sorgfältig gelagert und nicht genutzt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, in dem das Produkt beim Vertragspartner gelagert wurde (wobei dieser Zeitraum vom Vertragspartner nachzuweisen ist), jedoch um höchstens ein Jahr.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Qiba unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Tagen, schriftlich (unter Beifügung einer detaillierten Beschreibung) über alle während der Gewährleistungsfrist festgestellten versteckten Mängel zu informieren. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Produkte gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätten festgestellt werden können.
Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen für Mängel, für die Qiba nicht verantwortlich ist, z. B. natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, unsachgemäße und bestimmungswidrige Behandlung und Nutzung durch den Vertragspartner oder Dritte, Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter, übermäßige Belastungen, ungeeignete Ausrüstung, fehlerhafte Wartung oder extreme Umwelteinflüsse sowie im Falle von Änderungen, die der Vertragspartner an den Produkten vor deren Weiterverkauf an Dritte vorgenommen hat.
Qiba übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von Qiba gelieferten, verarbeiteten oder entwickelten Produkte unterbrechungsfrei genutzt werden können oder absolut fehlerfrei sind.
Qiba verpflichtet sich, Produkte, die während der Gewährleistungsfrist nachweislich aufgrund der Verwendung minderwertiger Materialien, Konstruktionsfehlern oder mangelhafter Verarbeitung, oder die nicht die vertraglich garantierten Eigenschaften oder Funktionen aufweisen, und zwar ohne Kosten für den Vertragspartner, mit Ausnahme der Reise- und Aufenthaltskosten des von Qiba zum Serviceeinsatz entsandten Personals sowie der Kosten, die durch den Transport des Ersatzteils oder der Anlage selbst entstehen. Die von Qiba gewährte Gewährleistung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in den Räumlichkeiten von Qiba (Werksgewährleistung), wobei Transportkosten, Reisekosten sowie Unterkunft und Verpflegung des technischen Personals nicht enthalten sind. Die Reparatur, Änderung oder der Austausch von Teilen oder Komponenten während der Gewährleistungsfrist bedeutet unter keinen Umständen eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist und der Fälligkeitstermine der fälligen Leistungen oder Raten. Der Vertragspartner hat Qiba hierfür alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Qiba über. Ist Qiba für einen bestimmten Mangel nicht verantwortlich, wird das Produkt von Qiba gegen Entgelt repariert.
Im Falle einer nachweislich mangelhaften Leistung seitens Qiba im Rahmen einer individuellen Softwareentwicklung bleibt das Recht auf Nachbesserung ausdrücklich vorbehalten.
In jedem Fall haftet Qiba nur für unmittelbare Schäden, die beim Vertragspartner entstanden sind. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter oder sonstige Schäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Dem Vertragspartner stehen keine weiteren Rechte aus Produktmängeln zu, als die oben ausdrücklich genannten.
Jede Vertragspartei hat wirtschaftlich angemessene administrative, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, die darauf abzielen, ihre Informationssysteme und Daten vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
Qiba übernimmt keine Gewähr und garantiert nicht, dass seine Systeme, Dienste, Software oder elektronische Kommunikation unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder immun gegen Cyberangriffe, bösartigen Code, unbefugten Zugriff oder andere Cybersicherheitsvorfälle sind. Der Vertragspartner erkennt an, dass keine Informationstechnologie vollständig sicher gemacht werden kann. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Aufrechterhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen für seine eigenen Systeme, Netzwerke, Geräte, Benutzerzugangsdaten, Sicherungskopien, Vorkehrungen zur Geschäftskontinuität und den Virenschutz. Der Vertragspartner hat von Qiba bereitgestellte oder empfohlene Updates, Patches und Sicherheitsupdates unverzüglich und ohne Verzögerung zu installieren, sofern dies angemessen ist.
Qiba haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Dienstunterbrechungen, Datenbeschädigungen oder -verluste, Ransomware-Vorfälle, Denial-of-Service-Angriffe, unbefugten Zugriff durch Dritte oder sonstige Cybersicherheitsvorfälle, die insbesondere zurückzuführen sind auf (i) die Systeme oder die Infrastruktur des Vertragspartners, (ii) Netzwerke Dritter, Internetdienstanbieter, Cloud-Anbieter oder Telekommunikationsdienste, (iii) böswilligen Handlungen Dritter, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Qiba liegen, oder (iv) dem Versäumnis des Vertragspartners, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Pflege angemessener und aktueller Sicherungskopien seiner Daten, und Qiba ist nicht für die Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten verantwortlich.
Ein Cyberangriff, ein Internetausfall, ein Malware-Ausbruch, ein Ransomware-Vorfall oder ein Ausfall der Infrastruktur eines Dritten gilt als Ereignis höherer Gewalt, soweit dies die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen den Parteien verhindert oder verzögert.
Der Vertragspartner hat Qiba unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einem Cybersicherheitsvorfall erlangt, der die Erbringung der Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigt oder die vertraulichen Informationen von Qiba oder die verarbeiteten personenbezogenen Daten gefährdet, und der Vertragspartner hat nach Treu und Glauben bei der Untersuchung, Eindämmung und Behebung der Auswirkungen eines solchen Vorfalls mitzuwirken.
Qiba ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung künstliche Intelligenz, Systeme des maschinellen Lernens, automatisierte Entwicklungstools und ähnliche Technologien als Hilfsmittel bei der Konzeption, Entwicklung, dem Testen, der Produktion, der Dokumentation, der Vermarktung, der Wartung oder der Verbesserung seiner Produkte, Software und Dienstleistungen sowie für seine Verwaltungs-, Buchhaltungs- und sonstigen geschäftlichen Aktivitäten einzusetzen. Solche Hilfsmittel können insbesondere und ohne Einschränkung bei der Erstellung, Analyse, Überprüfung oder Optimierung von – je nach Fall – Softwarecodes, technischer Dokumentation, Test- und Verwaltungsabläufen sowie Produktentwürfen helfen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Qiba nicht verpflichtet, der Vertragspartei solche spezifischen Hilfsmittel, Modelle, Vorgaben, Entwicklungsmethoden, internen Prozesse oder deren Ergebnisse bzw. deren Nutzung offenzulegen.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie etwaige Ansprüche des Vertragspartners sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind nicht ausdrücklich genannte Schadensersatzansprüche sowie eine Minderung oder Aufhebung des Vertrags ausgeschlossen.
Der Vertragspartner kann unter keinen Umständen Ansprüche auf Ersatz von Schäden geltend machen, die nicht am eigentlichen Produkt entstanden sind. Qiba übernimmt keine Haftung für verlorene oder gelöschte Daten im Falle von Reparaturen oder sonstigen Arbeiten sowie bei Funktionsstörungen.
Alle Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlichem rechtswidrigem Handeln seitens Qiba (einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen), gelten jedoch bei grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. In solchen Fällen ist die Haftung von Qiba auf den Preis der jeweiligen vereinbarten Leistung beschränkt.
Die Preise sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Vertragspartner trägt die Verpackungs- und Transportkosten, einschließlich der Kosten für Versicherungen, Ausfuhrgenehmigungen, Durchfuhrgenehmigungen, Einfuhrgenehmigungen, Zölle, Abgaben usw. sowie die Kosten für die Warenprüfung. Werden diese Kosten von Qiba übernommen, sind sie Qiba vom Vertragspartner unverzüglich und ohne unnötige Verzögerung zu erstatten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu leisten.
Zahlt der Vertragspartner per Kreditkarte oder wird ihm ein Kredit gewährt, wird der gesamte Betrag 10 Tage nach Versand der Lieferung abgebucht. Dienstleistungskosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Zahlungsfristen sind auch dann einzuhalten, wenn sich der Transport, die Lieferung oder die Abnahme der Lieferung aus Gründen verzögert oder unmöglich wird, die Qiba nicht zu vertreten hat, oder wenn geringfügige Teile fehlen.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Qiba berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadensersatz zu verlangen. Darüber hinaus kann Qiba für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten verlangen und/oder ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vornehmen.
Kommt der Vertragspartner den Zahlungsbedingungen nicht nach, hat er ab Fälligkeit der Zahlung ohne gesonderte Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen EURIBOR-Satz (6 Monate) zu zahlen. Das Recht von Qiba, Ersatz für weiteren Schaden zu verlangen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, bestrittene Gegenansprüche mit den Ansprüchen von Qiba aufzurechnen.
Das Eigentum an den Lieferungen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises auf den Vertragspartner über. Mit Vertragsabschluss ermächtigt der Vertragspartner Qiba, den Eigentumsvorbehalt auf eigene Kosten automatisch in öffentliche Register einzutragen.
Das Urheberrecht an der von Qiba entwickelten Software verbleibt beim Hersteller.
Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner an der Entwicklung des Produkts mitgewirkt hat.
Der Vertragspartner hat Qiba spätestens bei Annahme des Angebots über spezifische technische Anforderungen, Vorschriften und Normen am Bestimmungsort in Kenntnis zu setzen, soweit diese für die Einfuhr, den Betrieb und die Nutzung der Lieferungen und Leistungen von Bedeutung sind (z. B. Arbeitsschutz). Die Parteien müssen sich zudem rechtzeitig über Hindernisse informieren, die die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder zu ungeeigneten Lösungen führen könnten. Verkauft der Vertragspartner die Produkte weiter, ist er für die Einhaltung etwaiger weiterer Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie sonstiger geltender Vorschriften verantwortlich.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen des Vertragspartners, die dieser Qiba gemäß dem vorstehenden Absatz mitgeteilt hat. Zusätzliche oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Qiba verpflichtet sich gemäß der portugiesischen Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektrogeräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten für Transport und Entsorgung trägt der Vertragspartner.
Gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie den Stellungnahmen und Gutachten der Nationalen Datenschutzkommission werden die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Erfüllung der mit dem Kaufvertrag verbundenen Verpflichtungen verarbeitet, insbesondere zur Abrechnung sowie zur Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Verpflichtungen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners und von Qiba ist das Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung und/oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Zur Erfüllung der genannten Zwecke kann Qiba Dritte beauftragen, die die Daten in eigenem Namen verarbeiten. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags erhoben werden, können auch für die Zusendung von Werbeinformationen über die Produkte oder Dienstleistungen von Qiba verwendet werden, es sei denn, (i) die betroffene Person widerspricht einer solchen Zusendung oder (ii) es liegt eine Streitigkeit, Beschwerde oder Prüfung vor, an der Qiba beteiligt ist und die von einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde durchgeführt wird.
Qiba verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten sowie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um deren Veränderung, Verlust, unbefugte Verarbeitung oder unbefugten Zugriff zu verhindern, wobei der jeweilige Stand der Technik zu berücksichtigen ist. Der Vertragspartner kann sein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder das Recht auf Vergessenwerden jederzeit schriftlich geltend machen, und zwar an: QIBACONNECT – LDA, z. Hd.: PCI – Creative Science Park. Via do Conhecimento, Ed. 3, Piso 1. 3830-352 Ílhavo, Portugal; oder per E-Mail: info@qiba.pt – Ist der Vertragspartner mit der Ausübung seiner Rechte nicht zufrieden, kann er eine Beschwerde unter www.cnpd.pt einreichen.
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt portugiesischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags ergeben, gütlich beizulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aveiro. Qiba ist jedoch auch berechtigt, das zuständige Gericht am Sitz des Vertragspartners anzurufen.
Ilhavo, Juli 2026